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Top-Thema | 12.08.2008

Scheidung mit Grenzen

Eine Scheidung ist meist keine einfache Sache. Noch komplizierter wird es, wenn die Ehepartner aus verschiedenen Ländern Europas kommen. Denn in Sachen Scheidungsrecht liegen die Länder der EU weit auseinander.

Sie ist Französin, er Brite. Beide waren gerade zusammen nach Paris umgezogen. Doch das Eheglück dauerte nicht lange: Er fand heraus, dass sie ihn betrogen hatte. Am gleichen Nachmittag reichte er in Frankreich die Scheidung ein, denn nach französischem Scheidungsrecht steht dem Ehepartner, der an der Scheidung schuld ist, weniger Unterhalt zu. Nicht so in Großbritannien: Hier ist die Schuldfrage bei einer Scheidung – ähnlich wie in Deutschland – irrelevant.

 

Solche Ungereimtheiten gibt es viele. Besonders groß sind die Unterschiede etwa zwischen Schweden und Polen. Schweden hat die liberalsten Scheidungsgesetze in Europa. In Polen gilt das Schuldprinzip: Der schuldig Geschiedene erhält überhaupt keinen Unterhalt. Eine Vereinfachung von Scheidungen will die polnische Regierung unbedingt verhindern. In Malta wiederum sind Scheidungen überhaupt nicht möglich.

 

Vorstöße der Europäischen Union, eine einheitliche Scheidungsregelung zu finden, sind bisher immer im Sande verlaufen. Mark van Roy, Anwalt für Familienrecht in Brüssel, glaubt nicht an eine Einigung in naher Zukunft: "In Slowenien, in Irland, in Deutschland, in Schweden gibt es verschiedene Systeme, die sich über Jahrzehnte entwickelt haben. Daher denke ich nicht, dass eine Vereinheitlichung schon in den nächsten Jahren möglich sein wird. Das wird seine Zeit brauchen." Bis zu einem einheitlichen europäischen Scheidungsrecht ist es also noch ein weiter Weg. Ob es eines Tages überhaupt dazu kommt, ist fraglich.

 

 

Glossar

 

in Sachen – bezogen auf etwas; etwas betreffend

 

etwas herausfinden – hier: etwas entdecken; etwas bemerken

 

jemanden betrügen – hier: eine sexuelle Beziehung mit jemand anderem haben, obwohl man sich in einer festen Partnerschaft befindet

 

die Scheidung einreichen – die Scheidung offiziell beantragen

 

etwas steht jemandem zu – jemand hat das Recht, etwas zu erhalten

 

Unterhalt, der – hier: das Geld, das jemand monatlich an seinen geschiedenen Ehepartner zahlen muss

 

irrelevant – bedeutungslos; vollkommen unwichtig

 

Ungereimtheit, die – eine Sache, die nicht zu etwas passt; die nicht logisch ist

 

Prinzip, das hier: die grundlegende Regel; die bestimmende Idee

 

Vereinfachung, die – eine Handlung, durch die etwas einfacher gemacht wird

 

Vorstoß, der – hier: ein Versuch, etwas zu erreichen

 

einheitlich – für alle gleich

 

etwas verläuft im Sande – etwas führt zu keinem Ergebnis; etwas hat keinen Erfolg

 

Einigung, die – hier: die Lösung eines Konflikts oder Streits, mit der alle zufrieden sind

 

bis zu etwas ist es ein weiter Weg – etwas wird noch lange dauern; etwas erfordert viel Arbeit

 

fraglich – hier: unsicher; zweifelhaft

 

 

Fragen zum Text

 

1.  In welchem dieser Länder ist es wichtig, wer schuld an einer Scheidung ist?

a)  in Deutschland

b)  in Frankreich

c)  in Schweden

 

2.  Ein einheitliches europäisches Scheidungsrecht …

a)  wird bald kommen.

b)  wird es in der nächsten Zeit nicht geben.

c)  gibt es seit einigen Jahren.

 

3.  "In Polen steht ihr kein Unterhalt zu." Wie lautet dieser Satz im Perfekt?

a)  In Polen ist ihr kein Unterhalt zugestanden worden.

b)  Polen gesteht ihr keinen Unterhalt zu.

c)  In Polen hat ihr kein Unterhalt zugestanden.

 

4.  "Beide waren gerade zusammen nach Paris umgezogen." Um welches Tempus handelt es sich bei diesem Satz?

a)  Präteritum

b)  Perfekt

c)  Plusquamperfekt

 

5.  Der Nebensatz: "Ob es überhaupt dazu kommt", bezieht sich auf …

a)  die Zukunft.

b)  die Vergangenheit.

c)  die Gegenwart.

 

 

Arbeitsauftrag

Sollte die Schuldfrage bei Scheidungen eine Rolle spielen oder nicht? Diskutieren Sie diese Frage im Kurs.

 
 
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