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Deutschland

Kompliziert, aber verlässlich

"Dem deutschen Volke" lautet die Inschrift über dem Hauptportal des Reichstags. Hier tagt das deutsche Parlament – der Bundestag. Im Dienst der Bürger ist er, zusammen mit dem Bundesrat, für die Gesetzgebung zuständig.

Der Bundestag berät und entscheidet über neue Gesetze. Er wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierungsarbeit. Außerdem verabschiedet er jedes Jahr den Haushalt der Bundesrepublik. Alle vier Jahre wählt das deutsche Volk die rund 600 Parlamentsabgeordneten.

Parlamentsarbeit findet in den Ausschüssen statt

Die Abgeordneten einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion. Entsprechend ihrer Fraktionsstärke besetzen sie die ständigen und temporären Ausschüsse. Dort wird die eigentliche parlamentarische Arbeit gemacht - vor allem Beratungen über Gesetzesentwürfe, Anträge und Anfragen.

Eine Haushaltsdebatte im Bundestag 2006
Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  Eine Haushaltsdebatte im Bundestag 2006

Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor. Er ist nach dem Bundespräsidenten und dem Bundesratspräsidenten formal der dritte Mann im Staat, und zwar noch vor dem Bundeskanzler als Regierungschef. Der Bundestagspräsident wird von der stärksten Fraktion gestellt, repräsentiert das Parlament, leitet die Sitzungen und achtet darauf, dass die Rechte der Volksvertretung gewahrt bleiben.

Auch die Bundesländer sind beteiligt

Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 deutschen Bundesländer und beteiligt diese am Gesetzgebungsprozess. Er setzt sich aus den 16 Regierungschefs der Länder und aus Landesministern zusammen. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Mitglieder und Stimmen hat es im Bundesrat. Kleine Bundesländer wie Bremen beispielsweise stellen drei, große wie Bayern dagegen sechs Vertreter.

Das Bundesratsgebäude in Berlin
Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  Das Bundesratsgebäude in Berlin

Bis ein neues Gesetz in Deutschland wirksam ist, durchläuft es mehrere Phasen. Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung schlagen Gesetze vor. Dann wird in Ausschüssen am Text gefeilt. Bei der Abstimmung gilt: Jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet und ist frei in der Abstimmung. Doch oft genug stimmen die Abgeordneten nach Fraktionszugehörigkeit einheitlich ab, um ihren eigenen politischen Grundsätzen treu zu bleiben und nach außen hin Einigkeit zu demonstrieren. Das nennt man "Fraktionsdisziplin", nicht zu verwechseln mit Fraktionszwang, der der Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten widerspricht und deshalb nicht erlaubt ist.

Wer zahlt, bestimmt mit

CDU-Abgeordnete während einer Abstimmung im Bundestag 2007
Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:  CDU-Abgeordnete während einer Abstimmung im Bundestag 2007

Nach der Abstimmung und Annahme im Bundestag gehen Gesetze in den Bundesrat, die zweite Kammer. Im Gesetzgebungsverfahren unterscheidet man zwischen Einspruchsgesetzen und Zustimmungsgesetzen. Gesetze, die Länder umsetzen müssen, an deren Finanzierung sie beteiligt sind oder die die Verfassung ändern, bedürfen der Zustimmung der Bundesländer. Lehnt der Bundesrat ein solches Gesetz ab, muss der Gesetzesvorschlag in den so genannten Vermittlungsausschuss. Dieser setzt sich aus je 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat zusammen. Ein Kompromiss wird ausgearbeitet, über den der Bundestag nochmals entscheiden muss. Er kann aber auch vorschlagen, das Gesetz unverändert zu verabschieden. Dann muss der Bundesrat zustimmen.

Alle anderen Gesetze sind Einspruchsgesetze: Ein Einspruch des Bundesrats kann vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückgewiesen werden. Fachminister, Bundeskanzler und schließlich der Bundespräsident müssen das beschlossene Gesetz zu seiner Ausfertigung unterzeichnen.

 

Hanno Schiffer / Daphne Antachopoulos

 
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